Das in der Praxis allgemein bekannte Problem, dass ein Erwerber iSd § 2 Abs 1 Bauträgervertragsgesetz nur unzureichend geschützt ist, hat den Gesetzgeber im Jahr 2008 dazu veranlasst das Bauträgervertragsgesetz (BTVG) zu novellieren. Seit dieser Novellierung kam es zu keiner gravierenden Änderung des Gesetzes, doch lässt sich durch die neue höchstgerichtliche Rsp ein Trend zur weiteren Verschärfung des Erwerberschutzes erkennen. Schon lange spielt der Konflikt zwischen dem KSchG und dem BTVG eine Rolle in der Politik, in der Praxis, sowie in den Medien. Diese Arbeit hat sich das Ziel gesetzt, die rechtlichen Grundlagen, die wichtigsten beteiligten Akteure, die wichtigsten Sonderschutzbestimmungen sowie die Möglichkeiten, die sich aus all dem ergeben darzustellen. Auch wird auf die wichtigsten Normen des Konsumentenschutzgesetzes eingegangen werden und beurteilt, wie sich diese auf den Bauträgervertrag auswirken. Außerdem werde ich auf Grundlage der RL 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (im Folgenden Klausel-RL) und den dazugehörigen innerstaatlichen Normen versuchen die Kriterien, die zur Bildung eines gemeinsamen Klauselbegriffs notwendig sind, zu erforschen. Hier wird auch rechtsvergleichend auf das deutsche Recht eingegangen werden. Zudem werde ich untersuchen, ob der „Blue Pencil-Test“ ein geeignetes Werkzeug zur Sanierung von gesetzwidrigen Klauseln ist und ob diese Methode nicht gegen geltende europäische Grundsätze im Verbraucherrecht verstößt. Abschließend wird noch untersucht, ob der Vertragsverfasser für seine gesetzwidrigen AGB oder Vertragsformblätter haften würde., von Mag. Lukas Gottardis, Abweichender Titel laut Übersetzung des Verfassers, Dissertation Universität Innsbruck 2018