Die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts Th. I Titel 19 und 20 und der dieselben abändernden und ergänzenden Gesetze, insbesondere das Gesetzes über den Eigenthumserwerb etc. vom 5. Mai 1872 Abschnitt 2 bis 5 ; mit Kommentar in Anmerkungen ; (Separat-Abdruck aus der 6/5. Ausgabe des Kochscher Landrechts ...)