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From the Tattoo Studio to the Emergency Room

Authors :
Torsten T. Bauer
Sven Jungmann
Nicolas Schönfeld
Peter Laux
Harald Jungnickel
Andreas Luch
Source :
Deutsches Ärzteblatt international.
Publication Year :
2016
Publisher :
Deutscher Arzte-Verlag GmbH, 2016.

Abstract

Hintergrund: Die Mode des Tatowierens hat sich in westlichen Gesellschaften in den letzten zwei Dekaden sehr stark ausgebreitet. Uber medizinische Komplikationen nach der Tatowierung wurde in Einzelfalldarstellungen vielfach berichtet. Allerdings wurde eine systemische anaphylaktische Reaktion als Komplikation des Tatowierens bisher nur einmal beschrieben. Hierbei handelte es sich um eine Patientin, die bereits vorher unter schweren Allergien litt. Falldarstellung und Verlauf: Wir stellen den Fall eines 59-jahrigen Mannes vor, der funf Stunden nach einer Tatowierung eine progrediente Schwellung und Rotung entwickelte. Nach einer weiteren Stunde kam es in der Notaufnahme zu einer systemischen Anaphylaxie Schweregrad III. Es zeigte sich eine rapide zunehmende Schwellung und Rotung des tatowierten linken Arms, der linken Wange sowie von Lippen und Zunge. Allergien waren bei dem Patienten in der Vorgeschichte nicht bekannt. Der Patient sprach gut auf eine Therapie mit Prednisolon und Antihistaminika an. Die weitere Abklarung identifizierte Formaldehyd, Nickel und Mangan als Bestandteile der Farben, die als potenzielle chemische Ausloser der Symptome des Patienten infrage kommen. Einer erweiterten allergologischen Abklarung mit Prick-Test stimmte der Patient nicht zu. Schlussfolgerung: Die Kasuistik deutet darauf hin, dass Tattoofarben systemische Anaphylaxien auslosen konnen. Entscheidungstrager in Politik und Verwaltung sollten versuchen, die Anwendung bekannter starker allergener Stoffe in kommerziellen Tattoofarben wirkungsvoller zu beschranken.

Details

ISSN :
18660452
Database :
OpenAIRE
Journal :
Deutsches Ärzteblatt international
Accession number :
edsair.doi.dedup.....d5a8a9598cb40b797b62bf38a586c00e
Full Text :
https://doi.org/10.3238/arztebl.2016.0672