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E-Voting – mögliche Alternative zu traditionellen Wahlverfahren

Authors :
Kind, Sonja
Bovenschulte, Marc
Publication Year :
2019
Publisher :
Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag, 2019.

Abstract

Mit der elektronischen Stimmabgabe, z. B. online über den heimischen PC oder per Smartphone, wird angestrebt, eine ergänzende Möglichkeit zur herkömmlichen Wahl per Stimmzettel oder Brief zu schaffen. Onlineabstimmungen können vor allem solchen Wählergruppen die Wahlteilnahme erleichtern, die bei herkömmlichen Abstimmungsprozeduren auf gewisse Zugangshürden stoßen. Hierzu zählen unter anderem Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Ältere oder Personen, die sich vorübergehend oder permanent im Ausland aufhalten. Neben diesen Vorzügen der Onlineabstimmung besteht allerdings auch eine erhöhte Gefahr der Manipulation von Wahlen. Manche befürchten überdies, dass die Onlineabstimmung zur „Banalisierung“ des Wahlakts führt und wichtige Grundsätze politischer Wahlen wie die Öffentlichkeit der Wahl verletzt. In rund 15 Ländern wurden bzw. werden bereits Onlineabstimmungssysteme bei lokalen bzw. nationalen politischen Wahlen eingesetzt. Estland ist diesbezüglich ein Vorreiter und zeichnet sich durch seine besonders frühe und kontinuierliche Nutzung von Onlineabstimmungssystemen aus. Seit 2005 hatten die Wahlberechtigten in der baltischen Republik bereits achtmal die Möglichkeit, ihre Stimme bei kommunalen, nationalen und Europaparlamentswahlen auch online abzugeben. Eine wichtige infrastrukturelle Voraussetzung für die Durchführung ist der moderne, mit dem deutschen vergleichbare Personalausweis mit digitalen ID-Funktionen, mit dessen Hilfe die Identität der Wählerinnen und Wähler eindeutig verifiziert werden kann. In Deutschland ist die Debatte um die Einführung von Onlineabstimmungen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nutzung von Wahlautomaten aus dem Jahr 2009 abgeflaut. Entsprechend den Wahlrechtsgrundsätzen nach Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes müssen auch Onlinewahlen frei, gleich, überprüfbar sowie geheim sein. Nach Auffassung des Verfassungsgerichts war der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, der auch die Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit der Wahlvorgänge einschließt, beim Einsatz der Wahlcomputer nicht ausreichend gegeben. Bis heute überwiegen mit Blick auf E-Voting-Verfahren die Bedenken. Andererseits zeigt das Beispiel Schweiz, in dem Onlinewahlen seit 2003 erprobt werden, dass in einem föderalen Staat Onlinewahlen schrittweise akzeptiert werden. Umfragen zufolge könnten Onlinewahlen auch bei der deutschen Bevölkerung auf positive Resonanz stoßen.

Subjects

Subjects :
Technology
ddc:600

Details

Language :
German
ISSN :
26292874
Database :
OpenAIRE
Accession number :
edsair.doi.dedup.....9f89e9aa8f56beb91e046243036fc078