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Der assistierte Suizid – Reflexionen nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil

Authors :
Alfred Simon
Friedemann Nauck
Source :
Forum. 36:150-154
Publication Year :
2021
Publisher :
Springer Science and Business Media LLC, 2021.

Abstract

Im Jahr 2015 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz, das die Beihilfe zum Suizid verbietet, wenn sie geschaftsmasig (d. h. mit Wiederholungsabsicht) erfolgt. Auch wenn damit Sterbehilfeorganisationen in Deutschland gestoppt werden sollten, sorgte der Wortlaut des Gesetzes fur Verwirrung und Missverstandnisse. Behandelnde befurchteten u. a. sogar strafrechtliche Konsequenzen, wenn sie mit ihren Patient*innen uber dieses Thema sprechen. Die Berufsordnung der Bundesarztekammer verbietet die Beihilfe zum Suizid und erklart, die Beteiligung am Suizid sei keine arztliche Aufgabe. Im Jahr 2020 erklarte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz fur verfassungswidrig. Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod sei nicht auf Situationen beschrankt, die durch ausere Ursachen wie schwere oder unheilbare Krankheiten definiert sind. Es muss sichergestellt sein, dass Wunsche nach assistiertem Suizid auf einer freiverantwortlichen, wohluberlegten Entscheidung beruhen. Dies erfordert eine obligatorische Beratung im Vorfeld und ggf. eine Wartezeit. Palliativmedizinische Unterstutzung sollte angeboten werden, um physisches, psychisches und existenzielles Leiden zu lindern. Wird dies jedoch nicht als hilfreich empfunden, ist der Sterbewunsch zu respektieren, wobei aus dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben kein Anspruch gegen Dritte auf Beihilfe zum Suizid abgeleitet werden kann.

Details

ISSN :
21909784 and 09470255
Volume :
36
Database :
OpenAIRE
Journal :
Forum
Accession number :
edsair.doi...........ddc2e9f017de52cf4c3745c31a9ca5f4