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Meningitis
- Source :
- Rechtsmedizin. 16:121-130
- Publication Year :
- 2006
- Publisher :
- Springer Science and Business Media LLC, 2006.
-
Abstract
- Die haufigsten Erreger der bakteriellen Meningitis sind in Deutschland Neisseria meningitidis, Streptococcus pneumoniae, Borrelia burgdorferi, Listeria monocytogenes und Staphylokokken. Nachdem die Impfung gegen Haemophilus influenzae in die Routineimpfprogramme aufgenommen wurde, spielt dieser Erreger im Gegensatz zu fruher kaum noch eine Rolle als Meningitiserreger. Eine Anzahl klinischer Pilotstudien deutet darauf hin, dass eine universelle Breitband-Polymerase-Kettenreaktion (Breitband-PCR) mit anschliesender speziesspezifischer PCR die Zukunft der atiologischen Diagnostik der bakteriellen Meningitis darstellen konnte. Die einfachste und schnellste diagnostische Methode stellt, nach wie vor, das Gram-Praparat dar. Bei perakut todlich verlaufenden Fallen, speziell beim Waterhouse-Friderichsen-Syndrom, lasst sich autoptisch allenfalls eine vermehrte Gefaszeichnung der Hirnoberflache nachweisen. Bei diesen Fallen findet sich histologisch z. T. noch uberhaupt keine Enzundungsreaktion der Leptomeninx. Bei der eitrigen Meningitis ist nach mehrtagigem Krankheitsverlauf neben der typischen Infiltration des Subarachnoidalraums mit massenhaft Granulozyten ein vielfaltiges histomorphologisches Bild pathologischer Veranderungen mit fibrinoiden Gefaswandnekrosen, Thrombosierungen, Ventrikulitis, Infarzierungen sowie venosen und arteriellen Vaskulitiden anzutreffen. Die Storung der Integritat der Blut-Hirn-Schranke bei bakterieller Meningitis beruht offenbar im Wesentlichen auf einer Separation der interzellularen „tight junctions“ des Endothels der Leptomeninxkapillaren. Todesursachlich ist, auch in Abhangigkeit von Schwere und Dauer einer Sepsis, eine Erhohung des intrakraniellen Drucks. Diese fuhrt in einem Circulus vitiosus (uber eine verminderte zentrale Perfusion, einhergehend mit metabolischer Azidose) zu einer zerebralen Vasodilatation. Hierdurch kommt es zu einer weiteren Hirndruckzunahme und letztlich zu zerebraler Minderperfusion und zentraler Dysregulation. Vor dem Hintergrund einer moglichen Verkennung der Erkrankung bei unzureichender arztlicher Diagnostik oder einer verzogerten Diagnosestellung sowie unter der Fragestellung posttraumatischer oder nosokomialer Genese der Erkrankung muss sich der rechtsmedizinische Gutachter gelegentlich mit der Thematik auseinander setzen.
Details
- ISSN :
- 14345196 and 09379819
- Volume :
- 16
- Database :
- OpenAIRE
- Journal :
- Rechtsmedizin
- Accession number :
- edsair.doi...........bc40b692d887b2ed8441ba1232fc3ea0
- Full Text :
- https://doi.org/10.1007/s00194-006-0382-2