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Patienteneinwilligungen für das TraumaRegister DGU® aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) – Eine Herausforderung für die Kliniken: Status quo und Lösungsstrategien
- Source :
- Der Unfallchirurg; 20240101, Issue: Preprints p1-6, 6p
- Publication Year :
- 2024
-
Abstract
- Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO, Mai 2018) werden anonymisierte Datensätze mit ausreichend hoher Datendichte als nachverfolgbar eingestuft und benötigen eine Einwilligungserklärung, wenn diese zu Forschungs- oder Qualitätskontrollzwecken zentral ausgewertet werden. Qualitätssicherung und weitere Steigerung der Versorgungsqualität sind im Rahmen der flächendeckenden Schwerstverletztenerhebung im Sinne der Versorgungsforschung allerdings nur mit einer annähernden Vollerhebung möglich. Die über 600 deutschen Kliniken, die am TraumaRegister DGU® teilnehmen, versuchen, von diesem speziellen Patientengut die Einverständniserklärungen zu erhalten. In der Studienklinik wurden über einen 12-Monats-Zeitraum hinweg die Rate an Einwilligungen und die Gründe für eine Ablehnung bzw. Nichteinholung evaluiert.
Details
- Language :
- English
- ISSN :
- 01775537 and 1433044X
- Issue :
- Preprints
- Database :
- Supplemental Index
- Journal :
- Der Unfallchirurg
- Publication Type :
- Periodical
- Accession number :
- ejs57259402
- Full Text :
- https://doi.org/10.1007/s00113-021-01060-0