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Patienteneinwilligungen für das TraumaRegister DGU® aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) – Eine Herausforderung für die Kliniken: Status quo und Lösungsstrategien

Authors :
Herbst, T.
Popp, D.
Thiedemann, C.
Alt, V.
Ernstberger, A.
Source :
Der Unfallchirurg; 20240101, Issue: Preprints p1-6, 6p
Publication Year :
2024

Abstract

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO, Mai 2018) werden anonymisierte Datensätze mit ausreichend hoher Datendichte als nachverfolgbar eingestuft und benötigen eine Einwilligungserklärung, wenn diese zu Forschungs- oder Qualitätskontrollzwecken zentral ausgewertet werden. Qualitätssicherung und weitere Steigerung der Versorgungsqualität sind im Rahmen der flächendeckenden Schwerstverletztenerhebung im Sinne der Versorgungsforschung allerdings nur mit einer annähernden Vollerhebung möglich. Die über 600 deutschen Kliniken, die am TraumaRegister DGU® teilnehmen, versuchen, von diesem speziellen Patientengut die Einverständniserklärungen zu erhalten. In der Studienklinik wurden über einen 12-Monats-Zeitraum hinweg die Rate an Einwilligungen und die Gründe für eine Ablehnung bzw. Nichteinholung evaluiert.

Details

Language :
English
ISSN :
01775537 and 1433044X
Issue :
Preprints
Database :
Supplemental Index
Journal :
Der Unfallchirurg
Publication Type :
Periodical
Accession number :
ejs57259402
Full Text :
https://doi.org/10.1007/s00113-021-01060-0