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Hormonersatztherapie nach hormonabhängigen Krebserkrankungen gemäß S3‑Leitlinie

Authors :
Ortmann, O.
Emons, G.
Tempfer, C.
Source :
Der Gynäkologe; 20240101, Issue: Preprints p1-5, 5p
Publication Year :
2024

Abstract

Patientinnen, die an einem Mamma‑, Endometrium- oder Ovarialkarzinom erkrankten und während adjuvanter Therapiemaßnahmen bzw. nach Abschluss der Primärbehandlung unter Symptomen bzw. Folgen einer natürlichen bzw. therapiebedingten Ovarialfunktionseinschränkung leiden, erwägen eine Hormonersatztherapie („hormone replacement therapy“ [HRT]). Da die Erkrankungen hormonabhängig sind, steigert eine HRT möglicherweise das Rezidivrisiko. Die Datenlage zur Beurteilung der onkologischen Sicherheit einer HRT nach den oben angeführten Malignomerkrankungen ist insgesamt unzureichend. Metaanalysen zeigen überwiegend keine Steigerung des Rezidivrisikos. Aufgrund der Anzahl der eingeschlossenen Patientinnen und anderer methodischer Schwächen sind die Studien jedoch unzureichend, um die Sicherheit einer HRT nach abgeschlossener onkologischer Therapie zu etablieren. Für die drei Malignome liegen jeweils auch randomisierte Studien vor, die bei einer HRT-Anwendung nach Mammakarzinom ein erhöhtes Rezidivrisiko ergaben, für das Endometriumkarzinom keine Risikosteigerung und für das Ovarialkarzinom sogar eine Verbesserung des Überlebens zeigten. Alle Studien haben jedoch eine Reihe von methodischen Schwächen, sodass die Sicherheit der HRT nach den genannten Malignomen unklar ist. Eine HRT nach Mamma‑, Endometrium- oder Ovarialkarzinomerkrankung ist daher grundsätzlich kontraindiziert. Bei ausgeprägter Beeinträchtigung der Lebensqualität durch klimakterische Symptome kann sie im Einzelfall nach entsprechender Aufklärung durchgeführt werden.

Details

Language :
English
ISSN :
00175994 and 14330393
Issue :
Preprints
Database :
Supplemental Index
Journal :
Der Gynäkologe
Publication Type :
Periodical
Accession number :
ejs52399228
Full Text :
https://doi.org/10.1007/s00129-020-04569-4