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Erfassung und strahlenhygienische Bewertung der solaren UV-Exposition in Deutschland

Authors :
Steinmetz, M.
Matthes, R.
Hofmann, P.
Brix, G.
Source :
Zeitschrift für Medizinische Physik; January 2001, Vol. 11 Issue: 4 p227-235, 9p
Publication Year :
2001

Abstract

Um die natürliche ultraviolette (UV) Strahlung der Sonne kontinuierlich erfassen und strahlenhygienisch bewerten zu können, wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz gemeinsam mit dem Bundesumweltamt ein UV-Messnetz aufgebaut. Seit 1993 wird an vier Standorten in Deutschland die bodennahe solare UV-Strahlung alle 6 Minuten mit Spektralradiometern im Wellenlängenbereich von 290 bis 400 nm gemessen. Da dem Erythem (Sonnenbrand) unter strahlenhygienischen Gesichtspunkten eine besondere Bedeutung zukommt, wird die erythemale Bestrahlungsstärke als Maß für die biologische Wirkung einer UV-Exposition verwendet. Zu diesem Zweck wird die gemessene spektrale Bestrahlungsstärke mit der relativen erythemalen Wichtungsfunktion multipliziert und die resultierende Funktion Uber den genannten Wellenlängenbereich integriert. In den Sommermonaten Juni und Juli des Jahres 1999 überstieg die erythemale Bestrahlungsstärke im Süden Deutschlands regelmäßig einen Wert von 175 mW/m2. Im Norden wurden in diesem Zeitraum immerhin noch Werte von etwa 160 mW/m2gemessen. Dies entsprach einem UV-Index von mehr als 7 bzw. 6 - einer nach der Klassifikation der Strahlenschutzkommission hohen UV-Belastung, für die Schutzmaßnahmen (unbedingt) empfohlen werden. Zwischen 1995 und 1999 wurde an den vier Standorten ein leichter Anstieg der bodennahen UV-Strahlung von etwa 10 % beobachtet. Allerdings reicht die Messperiode von 5 Jahren aufgrund der vielfältigen Einflussgrößen noch nicht aus, um einen ozonbedingten Effekt sicher nachzuweisen.

Details

Language :
English
ISSN :
09393889
Volume :
11
Issue :
4
Database :
Supplemental Index
Journal :
Zeitschrift für Medizinische Physik
Publication Type :
Periodical
Accession number :
ejs34718465
Full Text :
https://doi.org/10.1016/S0939-3889(15)70522-2