1. Die Grenzen des G-DRG-Systems bei der Abbildung von Komplexität in der Universitätsmedizin
- Author
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M Rathmayer, Britta Siegmund, Julia Mayerle, Heiner Wedemeyer, Markus M. Lerch, Andreas Stallmach, Frank Lammert, and Michael Wilke
- Subjects
Gynecology ,03 medical and health sciences ,medicine.medical_specialty ,0302 clinical medicine ,business.industry ,Gastroenterology ,medicine ,030211 gastroenterology & hepatology ,Hospital reimbursement ,030212 general & internal medicine ,University hospital ,business - Abstract
ZusammenfassungSeit der Einführung des G-DRG-Systems zur Vergütung der stationären Krankenversorgung im Jahr 2003 werden durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) jährlich die Erstattungsbeträge für alle Fallgruppen (DRG) auf der Basis des Mittelwerts der Kostendaten (§-21-KHEntgG-Datensatz) von ca. 200 kalkulierenden Krankenhäusern berechnet. Nach dieser Systematik müsste die eine Hälfte der stationären Leistungserbringer Überschüsse in der Krankenversorgung erwirtschaften, die andere Hälfte Verluste ausweisen. Trotz langjähriger Optimierung ihrer Kosten weisen jährlich zwei Drittel der Universitätsklinika operative Defizite aus, unter den nicht universitären Häusern sind es dagegen 29 %. Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) hat als wissenschaftliche Fachgesellschaft seit 2012 von 74 für das InEK kalkulierenden und mit der DGVS kooperierenden Krankenhäusern die anonymisierten Kostendaten von mehr als 7 Mio. Abrechnungsfällen ausgewertet, um damit eine sachgerechtere Darstellung gastroenterologischer DRG durch datenbasierte Anträge an das InEK zu ermöglichen. Diese Daten wurden jetzt verwendet, um an drei Beispielen repräsentativer DRG und Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) (hepatische Enzephalopathie bei Leberzirrhose, endoskopische Leistungsgruppen und Behandlungskosten von zwischen Krankenhäusern für eine Intervention verlegten Patienten) die Möglichkeiten und Grenzen der sachgerechten Darstellung universitätsmedizinischer Leistungserbringung im G-DRG-System zu untersuchen. Die Analyse ergibt, dass eine ökonomisch angemessene Kostenabbildung der komplexeren und schwerer erkrankten Patienten an den Universitätsklinika im G-DRG-System nicht durch Korrekturen oder eine Weiterdifferenzierung innerhalb des bestehenden Systems möglich ist. Selbst in Fallgruppen, in denen eine Korrektur möglich wäre, ist sie im bestehenden System teilweise untersagt. Einem weiteren Anstieg des operativen Defizits der Universitätsklinika in der Krankenversorgung (zuletzt kumulativ 300 Mio. Euro) kann nur durch entweder einen fallbezogenen Systemzuschlag oder die Trennung eines universitätsmedizinischen U-DRG-Systems vom allgemeinen G-DRG-System entgegengewirkt werden.
- Published
- 2020