This article reconceptualizes the history of immigration law as an ongoing and ever more sophisticated enclosure of sets of institutions. It lays out how the right to decide over one’s migration to a given place, or rather into given institutions, is a property right that grants control over access to these institutions. Sets of institutions are composed of public institutions (like courts and parliaments) and private institutions (like companies). The ability of private institutions to provide opportunities depends on the quality of public institutions. If the right to control one’s migration is a property right, then the history of immigration law can be conceptualized as an ongoing enclosure: the delineation and concentration of these property rights. I argue that pressure to delineate these property rights in more detail, to reallocate them, and to change transaction rules stems from changes in the value of the underlying resource (access to institutions) and changes in the costs of the transaction of this property right. This insight sheds light on possible future developments of immigration law. Selektive Einhegung: Eine institutionelle Perspektive auf die Geschichte des Migrationsrechts Dieser Beitrag analysiert die Geschichte des Migrationsrechts westeuropäischer Zuwanderungsstaaten durch die konzeptionelle Linse der »Einhegung « (»enclosure«). Er geht davon aus, dass die Geschichte des Migrationsrechts sinnvoll verstanden werden kann als eine immer selektivere Einhegung von Sets von Institutionen. Mit Sets von Institutionen sind verbundene öffentliche Institutionen (wie Parlamente, Gerichte etc.) gemeint und die privaten Institutionen wie Unternehmen und Märkte, deren Funktionieren von öffentlichen Institutionen abhängt. Der Beitrag beschreibt zunächst das zentrale Gut, das Migrationsrecht zuteilt, das Recht über die Mitbenutzung eines solchen Sets von Institutionen durch eine bestimmte ausländische Person als ein »Handlungsrecht« (»property right«), das im Verhältnis zwischen einem Zielstaat und einer (potentiell) migrierenden Person tradiert werden kann, wobei das Migrationsrecht nicht nur die initiale Zuordnung (an den Staat oder an eine potentiell migrierende Person) vornimmt, sondern auch die Regeln für Transaktionen festlegt. Wenn nun das Recht über die Teilhabe von Menschen an diesen Institutionen sinnvollerweise als property right beschrieben werden kann, dann kann die Entstehung eines selektiven Migrationsrechtes als Einhegung beschrieben werden und Entwicklungen im Migrationsrecht in der Regel sinnvoll auf Veränderungen im Wert der unterliegenden Ressource (Kontrolle über den Zugang zu Sets von Institutionen) zurückgeführt werden. Entsprechend wird die Entwicklung des Migrationsrechts westeuropäischer Zuwanderungsgesellschaften in diesem Beitrag als eine Serie von Reaktionen auf die Wertveränderung des Zugangs zu Institutionen und der Kosten für die Transaktion der entsprechenden property rights erklärt, wobei die property rights zunächst durch gesetzgeberische Leistung definiert werden mussten und im weiteren Verlauf dann tendenziell selektiver zugeteilt wurden. Diese Perspektive zur Entwicklung des Migrationsrechtes wirft ein Licht auf dessen künftige mögliche Entwicklung. Sie konzipiert das property right über den Zugang zu Sets von Institutionen als Komplementärgut zu menschlicher Arbeitskraft und als Surrogat zu Glück in der Bürgerrechtslotterie. Sie stimmt daher insbesondere skeptisch, ob der Wert dieses property right abnehmen werde, wenn sich Wohlstandsunterschiede zwischen Herkunfts‐ und Zielstaaten verringern., Journal of Migration Studies, Bd. 2 Nr. 2 (2022)