1. Access to Justice
- Author
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Steffen Schlinker
- Subjects
060104 history ,Political science ,05 social sciences ,0507 social and economic geography ,0601 history and archaeology ,06 humanities and the arts ,16. Peace & justice ,050701 cultural studies ,Humanities - Abstract
Im Mittelalter lasst sich nicht nur eine Rechtsvielfalt, sondern auch eine Vielfalt von Gerichten und Konfliktlosungsmoglichkeiten beobachten. Grundsatzlich existierte die gerichtsformliche Streitbeilegung neben schiedsrichterlichen Verfahren und Formen eigenmachtiger Rechtsdurchsetzung. Dem Rechtsuchenden standen also nicht nur mehrere Gerichte mit haufig unklarer Kompetenzabgrenzung zur Auswahl, der Zugang zum Gericht war uberhaupt nur eine von mehreren moglichen Alternativen, um einen Konflikt zu losen, der etwa aus einem Vertragsbruch oder einem deliktischen Verhalten resultierte. Die eigenmachtige Rechtsdurchsetzung mittels Fehde war grundsatzlich bis zum Ewigen Landfrieden im Jahr 1495 rechtmasig und bedurfte daher nicht notwendig einer Begrundung. Der Zugang zu einer gerichtlichen Streitbeilegung hing haufig einerseits von personlichen Voraussetzungen ab, andererseits sind verschiedene Formen des Zugangs zum Gericht zu beobachten.
- Published
- 2023