151. Das Instrument der polizeilichen Gefährderhaft in Österreich - Ein Beitrag für Sicherheit?
- Author
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Jessenitschnig, Horst and Jessenitschnig, Horst
- Abstract
Die Einführung der Gefährderhaft ist ein politisch immer wieder intensiv diskutiertes Thema. In dieser Masterarbeit beschäftigt sich der Autor mit der Forschungsfrage, ob die Einführung der polizeilichen Gefährderhaft in Österreich sowohl aus rechtlicher Sicht als auch aus Sicht möglicher Einschränkungen der persönlichen Freiheit ein Problemlöser oder ein Problemverschärfer und ob sie ein wesentlicher Beitrag zur Hebung der Sicherheit sein kann. Es erfolgt eine Analyse der Gefahrenlage, der Medienlandschaft, der gesetzlichen Grundlagen, des Sicherheitsempfindens und der Schutzfunktion des Staates mit den Pro- und Gegenargumenten einer Einführung der Gefährderhaft in Österreich am Beispiel Deutschland/Bayern. Als Forschungsmethoden kamen die Sekundäranalyse mit einer Auswertung bereits durchgeführter Studien und vorhandener Statistiken, die Durchführung von fünf leitfadenunterstützten Experteninterviews und deren Auswertung anhand der zusammenfassenden Inhaltsanalyse nach Mayring zur Anwendung.Als Ergebnis wird die Einführung des Instrumentes der polizeilichen Gefährderhaft für sich allein nicht als Problemverschärfer, aber auch nicht als Problemlöser gesehen. Die Problematik wird in der legistischen Formulierung der Gefährderhaft gesehen, weil damit eine Änderung der Verfassung nötig wäre und ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte von Bürger/innen befürchtet wird. Außerdem kommen die Expert/innen zum Schluss, dass eine Einführung der Gefährderhaft keinesfalls eine Steigerung der Sicherheit und des Sicherheitsempfindens in der Bevölkerung bewirken würde.*****The introduction of the arrest of a dangerous person is a subject that is repeatedly and intensively discussed politically. In this master thesis, the author deals with the research question of whether the introduction the arrest of a dangerous person in Austria is a problem solver or a problem aggravator, both from a legal point of view and from the point of view of possible restrictions on personal freedo
- Published
- 2019