Geistesstorung kann auftreten infolge einer Funktionsbeeintrachtigung des Hirns, welche entweder auf einer langeren Einwirkung von Bakterientoxinen auf das Hirn beruht, oder auf Storungen der capillaren Blutzufuhr des Hirns aus gleichartiger toxischer Ursache. Da die arterielle Blutzufuhr des Hirns in nachster Nachbarschaft der Keilbeinhohle vorbeizieht, konnen bei chronischer Entzundung dieser toxische Produkte im Laufe der Zeit in ausreichender Menge absorbiert und zum Hirn weitergeleitet werden, um eine Funktionsbeeintrachtigung desselben hervorzurufen. Die Arbeit enthalt das Ergebnis 200 aufeinanderfolgender Sektionen, bei welchen die Nebenhohlen mittels einer besonderen Technik untersucht wurden, viele Nebenhohlen wurden auserdem histologisch auf Organismen untersucht. Die Vorgange, welche beim Vorliegen benachbarter Infektionszustande das Hirngewebe ergreifen, werden erklart und durch Originalpraparate und -zeichnungen veranschaulicht.