1. JAČANJE POLOŽAJA POTROŠAČA U NJEMAČKOM PRIVATNOM PRAVU OSIGURANJA?
- Author
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Samardžić, Darko
- Abstract
Der deutsche Gesetzgeber benötigte 100 Jahre, um das VVG nach hundertjährigem Bestehen zu reformieren. Diese Kontinuität wirft im Blick auf den Verbraucherschutz einige Fragen zu den divergierenden Marktpositionen auf. Während die Versicherer mit ihren Kalkulationen faktisch das Risikomanagement steuern, erhalten die Verbraucher ledglich die nach außen dringenden Informationen. Einen normativen Hinweis auf die Eigenständigkeit der Versicherungsmaterie geben die Allgemeinen Geschäfstbedingungen, die neben der originären Vertragsvereinbarung wesentlich Pflichten und Ansprüche bestimmen. Die Versicherer berufen sich hierbei auf das Zivilrecht und privatrechtliche Grundsätze wie die Vertragsautonomie. Inzwischen wird jedoch immer deutlicher, dass ein isoliertes Verständnis nicht angemessen sein kann, da das Privatrecht mit dem öffentlichen Recht verbunden ist. Diese Verbindungen werden immer wechselseitiger, da neben dem nationalen Recht das Europäische Recht immer mehr Bedingungen setzt. Das Europäische Recht war der Initiator der letzten umfassenden Schuldrechtsreform im deutschen Zivilrecht. Erst danach erfolgte dann als lex specialis das Versicherungsvertragsrecht, das trotz einzelner Anlehungen eine Spezialmaterie geblieben ist. Vor allem mit Richtlinien durchdringt die EU das Banken- und Versicherungswesen. Der Harmonisierungsgrad ist durch die begrenzten Kompetenzen der EU in diesen Bereichen beschränkt. Die Heterogenität der staatlichen Rechtssysteme sowie die Gemeinsamkeiten zeigen jedoch auf, dass der einzelstaatliche Umfang der positiven Versicherungsregelungen extensiv ist. Mit dem Recht der Europäischen Union sind zudem spezifische Grundsätze entstanden wie der Vorrang des Primär- und Sekundärrechts, der Loyalitätsgrundsatz oder das effet utile-Prinzip. Diese supranationale Dimension erfordert vertiefte Kenntnisse in der Rechtsdogmatik wie den Methoden der Auslegung im Einklang mit vorrangigem Recht. Das öffentliche Recht mit seinen Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Transparenz stellt differenzierte Anforderungen an das Versicherungsvertragsrecht. Der Gesetzgeber hat diese Grundsätze im neuen VVG gerade durch Informations- und Beratungspflichetn umgesetzt, um dem Verbraucher eine Rechtspsoition zu verschaffen, die vernünftige, selbstbestimmte Verbraucherentscheidugnen ermöglicht. Bereits beim Verbraucherleitbild entstehen Abweichungen, da der EuGH von eineam anderen Leitbild ausgeht als die Mitgliedstaaten. Entscheidend wird die Grund lgende Erfolgsfrage sein, ob der Verbraicher die Quantität und Qualität der Informationen verarbeiten kann. Der Transparenzgrundsatz kann wenn er überdehnt wird gegenteilige Wirkungen hervorrufen. Der Verbraucher wird von der Menge derart überwältigt, dass Administration und Unübersichtlichkeit das Geschehen beherrschen (sog. information overload und Datenqualitćt). Infolge der aufgeführten Reformanstöße sind im Versicherungsvertragsgesetz die Informationsrechte deutlich gesteigert worden. Dies ist auch an der neuen Informationsverordnung zu erkennen. Weit greifende Tatbestandsvoraussetzungen lösen Beratungspflichetn aus. Das sog. Prinzip 'Alles oder Nichts' ist durch den Verhältnismäßigkeitsgedanken ersetz tworden. Dies erfordert bei der Bewertung der Verwantwortlichkeiten eine mehrfache Differenzierung des Verschuldens. In diesem Artikel werden einige entscheidende Entwicklungen aufgezeigt, Hintergründe und Wechselwirkungen. Für eine kohärente Anwendung des Versicherungsvertragsrechts ist es erforderlich, die dogamtische Struktur des Versicherungsrechts zu verstehen. Das gilt gerade in einem ökonomisch so bedeutsamen Handlungsfeld, dass auf mathematisch-statistischen Kalkulationen beruht. Die Rechtswissenschaft ist hier mit Querschnittsmaterien und Eigeninteresssen konfrontiert. [ABSTRACT FROM AUTHOR]
- Published
- 2014