Das gesellschaftliche Produkt einer Inneren Sicherheit1 wird durch politische, rechtliche und tatsachliche Rahmenbedingungen konstruiert und strukturiert. Spezifische Organisationen reprasentieren die Innere Sicherheit auf der Ebene der staatlichen Institutionen; die Polizei steht hier an prominenter Stelle. In den Bundeslandern, die nach dem Grundgesetz die „Polizeihoheit“ besitzen, gibt es ganz unterschiedliche Organisationsformen2 der Polizei. Die „Bundespolizei“ wird durch das Bundeskriminalamt in Wiesbaden und durch den Bundesgrenzschutz reprasentiert, beide Organisationen werden vom Bundesinnenministerium gesteuert. Die Angehorigen dieser Polizeien werden in den Landern und durch den Bund auf internen Polizeischulen, Bildungsinstituten (z.B. Niedersachsen), durch eine Akademie der Polizei (z.B. Baden-Wurttemberg) und an Polizei-Fachhochschulen (Verwaltungsfachhochschulen, Fachbereich Polizei) ausgebildet. 1997 wurden ca. 221.500 Planstellen fur Beamte im Vollzugsdienst (ohne BKA und BGS) ausgewiesen, davon betrug der Anteil des hoheren Dienstes ca. 3.300 Stellen (ca. 1,5%) (fur 1993 vgl. Winter 1998, S. 91; Behr 2000, S. 13). Diese Bildungseinrichtungen qualifizieren ihre Absolventen und Absolventinnen sowohl fur den mittleren als auch fur den gehobenen Dienst. Zu Beginn der 90er Jahre begann zuerst das Bundesland Hessen die so genannte zweigeteilte Laufbahn einzufuhren. Hier werden die Berufsanfanger als Kommissarsanwarter bzw. -anwarterin eingestellt und sie qualifizieren sich fur die Berufstatigkeit durch ein sechssemestriges Fachhochschulstudium; dies wird mit einer Diplomprufung und dem Erwerb eines akademischen Grades (Dipl.-Verwaltungswirt/FH) abgeschlossen. Diesem Beispiel sind andere Bundeslander wie Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz gefolgt, auch hier werden Berufsanfanger fur die polizeiliche Ausfuhrungsebene durch ein Fachhochschulstudium vorbereitet. Ausbildung und Sozialisation der Polizeibeamten und — beamtinnen sind also landerspezifisch.