1. Artikel: Unter der in Deutschland geltenden Abgeltungsteuer sind Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer zu versteuern. Allerdings können Anleger die Abgeltungsteuer auf Kursgewinne (zunächst) vermeiden, indem sie Kusgewinne nicht realisieren. Sie verschieben dann die Steuerbelastung in die Zukunft und nehmen so einen zinslosen Steuerkredit in Anspruch (Steuerstundung). Ähnlich vorteilhaft stellt sich die Realisation eines negativen Kursgewinns dar, wenn dies zu einer Steuerminderung durch Verrechnung mit anderen Gewinnen führt. Die mögliche Nutzung von zinslosen Steuerkrediten führt dazu, dass in die Unternehmensbewertung auf Basis der Diskontierung zukünftiger nachsteuerlicher Zahlungen an die Kapitalgeber (Unternehmensbewertung mittels DCF-Verfahren) Annahmen über deren Liquidationsverhalten einfließen müssen. Gezeigt wird, dass und wie der Unternehmenswert von diesen Annahmen abhängt, wobei alternative, starre und flexible Strategien der Kapitalgeber zugrunde gelegt werden. Diese Berechnungen führen insbesondere zu einer unteren und oberen Schranke für den Unternehmenswert, aber auch zu konzeptionell einfacher zu berechnenden „mittleren“ Werten. Veranschaulicht werden die Berechnungen anhand eines Zahlenbeispiels, das auch Gegenstand einer komparativ statischen Analyse ist. 2. Artikel: In den meisten Steuersystemen werden Kapitalerträge aus Anleihen nach dem Zuflussprinzip besteuert. Gewinne oder Verluste durch Kursveränderungen der Anleihen werden demnach erst dann besteuert, wenn sie mit einer Veräußerung der Anleihe tatsächlich realisiert werden. Ein Anleger, der seine Anleihe halten und dennoch eine Kursenkung steuerlich geltend ma-chen möchte, kann dieses Prinzip aber leicht umgehen. Er braucht seine Anleihe nur zu ver- und unmittelbar wieder zurückzukaufen. In diesem Beitrag wird gezeigt, dass die Nachsteuer-Rendite beliebiger Anleihen mit solchen Verkauf-Rückkauf-Transaktionen gesteigert werden kann. Es wird hierzu eine Strategie vorgestellt, die zu der maximalen Nachsteuer-Rendite führt. Anschließend werden die Renditesteigerungen, die sich aus der Anwendung der optimalen Strategie gegenüber dem einfachen Halten der Anleihe ergeben, in Monte-Carlo-Simulationen bemessen. Schließlich wird herausgearbeitet, unter welchen Bedingungen eine steueroptimale Anlegerstrategie lohnenswert ist und unter welchen Bedingungen sie nur zu vernachlässigbaren Renditesteigerungen führt. 3. Artikel: Kursgewinne oder -verluste bei Wertpapieren werden in den allermeisten Steuersystemen erst dann besteuert, wenn sie realisiert werden, d.h. wenn es zu einer Veräußerung des Wertpapie-res kommt. Aus steuerlichen Gesichtspunkten sollten Gewinne dann möglichst spät und Ver-luste möglichst früh realisiert werden, um den Barwert einer positiven Steuerzahlung kleinst-möglich und den Barwert einer negativen Steuerzahlung größtmöglich zu halten. Wenn keine weiteren als steuerliche Anlässe zur Veräußerung eines Wertpapieres bestehen, kann ein An-leger ein Wertpapier im Falle eines anstehenden Kursverlustes veräußern und es anschließend zurückkaufen, um den Kursverlust frühestmöglich steuerlich geltend zu machen und dennoch in dem Wertpapier investiert zu bleiben. Dies ist aber mit zusätzlichen Transaktionskosten verbunden. Damit sich eine solche Transaktion vorteilhaft auf die Vermögensposition eines Anlegers auswirkt muss der (Barwert-)Vorteil, den ein Anleger mit einer Verkauf-Rückkauf-Transaktion (VRT) generiert, die entstehenden Transaktionskosten übersteigen. Es ist daher ein Mindestmaß an Kursverlust erforderlich, das in diesem Beitrag bemessen wird. Es wird außerdem gezeigt, dass es für einen Anleger auch deshalb vorteilhaft sein kann mit einer VRT zu warten, weil er mit der heutigen Durchführung einer VRT seine Option auf weitere zukünf-tige VRTs verschlechtert. Der Wert der Warteoption wird daher ebenfalls in das Kalkül zur Entwicklung einer steueroptimalen Anlegerstrategie einbezogen. Es wird gezeigt, dass die Warteoption strukturell exotischen Optionen gleicht. Da für solche Optionen keine analyti-schen Bewertungsverfahren existieren, muss die Warteoption durch Monte-Carlo-Simulationen bewertet werden. Unter Berücksichtigung von Transaktionskosten und Warte-option wird schließlich ein Grenzpreis berechnet, bei dessen Unterschreiten sich die Durch-führung einer VRT vorteilhaft auswirkt. Orientiert sich ein Anleger mit seiner Entscheidung über die Durchführung oder Unterlassung einer VRT an dem berechneten Grenzpreis, verfolgt er die steueroptimale Strategie.