1. Stellungnahme zu Acetaldehyd als Aromastoff: Aspekte der Risikobewertung
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Hengstler, Jan G., Baum, Matthias, Cartus, Alexander T., Diel, Patrick, Eisenbrand, Gerhard, Engel, Karl-Heinz, Engeli, Barbara, Epe, Bernd, Grune, Tilman, Guth, Sabine, Haller, Dirk, Heinz, Volker, Hellwig, Michael, Henle, Thomas, Humpf, Hans-Ulrich, Jäger, Henry, Joost, Hans-Georg, Kulling, Sabine E., Lachenmeier, Dirk W., Lampen, Alfonso, Leist, Marcel, Mally, Angela, Marko, Doris, Nöthlings, Ute, Röhrdanz, Elke, Roth, Angelika, Spranger, Joachim, Stadler, Richard, Steinberg, Pablo, Vieths, Stefan, and Wätjen, Wim
- Abstract
Acetaldehyd kommt natürlicherweise in zahlreichen Lebensmitteln vor und wird aufgrund seines fruchtigen Aromas auch als Aromastoff eingesetzt. Die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) stufte Acetaldehyd als möglicherweise krebserregend sowie in Verbindung mit der oralen Aufnahme über alkoholhaltige Getränke als humanes Kanzerogen ein. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die Verwendung von Acetaldehyd als Aromastoff weiterhin vertretbar ist. Die Senatskommission zur gesundheitlichen Bewertung von Lebensmitteln (SKLM) der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) hat die aktuelle Datenlage zur Bewertung des gesundheitlichen Risikos der Verwendung von Acetaldehyd als Aromastoff geprüft und hierzu eine Stellungnahme verabschiedet. Demnach kann die Frage, ob Acetaldehyd nach oraler Exposition in vivo gentoxisch und mutagen wirkt, derzeit nicht abschließend beantwortet werden. Weiterhin ist auch unklar, welchen Beitrag die Verwendung von Acetaldehyd als Aromastoff zur Gesamtexposition des Verbrauchers gegenüber Acetaldehyd leistet. Eine wissenschaftliche Bewertung des gesundheitlichen Risikos der Verwendung von Acetaldehyd als Aromastoff ist daher weiterhin nicht möglich. Die SKLM weist darauf hin, dass aufgrund des gentoxischen Gefährdungspotenzials sowie zahlreicher Datenlücken, die für eine vollständige Risikobewertung geschlossen werden müssen, Zweifel an der Sicherheit von Acetaldehyd als Aromastoff bestehen. Nach Ansicht der SKLM sollte der gezielte Zusatz von Acetaldehyd als Aromastoff aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes neu beurteilt werden.
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- 2022
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