Der Autor untersucht die Anwendbarkeit der kartellrechtlichen Missbrauchskontrolle zur Unterbindung von Marktmachtverlagerung durch Suchmaschinenbetreiber im europäischen, deutschen und US-amerikanischen Recht. Als Beispiel dient ihm das Verhalten von Google Inc. Das Unternehmen bevorzugt seine eigenen Onlinedienste innerhalb des Suchrankings, insbesondere durch visuelle Hervorhebung. Der Autor verdeutlicht die besondere Machtstellung von Suchmaschinenbetreibern im Internet und nimmt eine detaillierte Analyse des Suchmaschinenmarktes vor. In der kartellrechtlichen Untersuchung wird insbesondere auch die essential facilities doctrin in den Blick genommen. Im Ergebnis wird eine Anwendbarkeit der Missbrauchskontrolle angenommen, aber nicht ohne auch Erweiterungen der regulativen Instrumentarien zu prüfen.
Klagen zur Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche werden immer häufiger. Die Handhabung der Akteneinsicht in Akten der Wettbewerbsbehörden durch geschädigte Dritte ist von erheblicher Bedeutung für die Durchsetzung dieser Ansprüche. Diese Arbeit beschäftigt sich zuerst mit dem Informationsbedürfnis der Geschädigten, um dann die Voraussetzungen und Modalitäten der Einsicht in Akten des Bundeskartellamts zu erörtern. Schließlich wird der Spezialfall der Einsicht Dritter in Bonusanträge behandelt. Bei der Abwägung der Interessen des Geschädigten mit dem Interesse der Kronzeugen und dem Interesse an einer effektiven Kartellverfolgung wird das deutsche Recht im Licht des Unionsrechts unter Berücksichtigung des einschlägigen Pfleiderer-Urteils des EuGH ausgelegt.
Seit Jahren steigen die Bußgelder für Kartellverstöße deutlich an. Die Frage nach der Vermeidung dieser Verstöße in Unternehmen wird dadurch in den Fokus gerückt. Im Rahmen eines intradisziplinären Vergleichs stehen vier kartellrechtlich risikobehaftete Konstellationen im Vordergrund. Ausgehend von diesen vier Anknüpfungspunkten stellt die Arbeit die haftungsrelevanten Folgen für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft dar. Dabei beleuchtet sie auf der einen Seite einen Regressanspruch der Aktiengesellschaft gegen den Vorstand nach § 93 II AktG. Auf der anderen Seite untersucht sie eine Untreuestrafbarkeit des Vorstandsmitglieds nach § 266 StGB. Darauf aufbauend bietet die Arbeit abschließend ein praxisorientiertes Konzept zur Vermeidung von Kartellrechtsverstößen durch Compliance-Maßnahmen.
Published
2013
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